An der Forsteinsatzstelle am Birkmannsweg im Hardter Wald beginnt der Arbeitstag um 7.00 Uhr mit einer Lagebesprechung von Revierförster Werner Stops mit seinen Forstwirten und Waldarbeitern. Die mit der Pflege und Unterhaltung des Waldes beauftragten Mitarbeiter rücken von der Forsteinsatzstelle zu ihren Einsätzen im gesamten Stadtgebiet aus.
Zu den Hauptaufgabengebieten des Bereichs zählen die Forstwirtschaft sowie die hiermit zusammenhängende Gewährleistung der Verkehrssicherheit. Rund 1790 Hektar Wald gibt es in Mönchengladbach. Das sind rund 11 Prozent der Gesamtfläche des Stadtgebietes von Mönchengladbach. Größtes zusammenhängendes Waldgebiet ist dabei der auf napoleonische Gründung zurückgehende Hardter Wald mit rund 450 Hektar. Der mags-Bereich Forst bewirtschaftet rund 48 Prozent der im gesamten Stadtgebiet verteilten Waldfläche. Anhand der Forstbetriebskarte kann Revierförster Werner Stops erkennen, welche Flächen konkret dem mags-Bereich Forst zugeteilt sind.
Nachhaltigkeit ist bei der Bewirtschaftung oberstes Gebot – historisch gesehen entstammt der Begriff „Nachhaltigkeit“ sogar der Forstwirtschaft. Dies bedeutet konkret, dass nicht mehr Holz geerntet wird, als nachwächst. Im Einzelnen regelt das der jährlich erstellte und in verschiedenen politischen Gremien vorgestellte Forstwirtschaftsplan. Im Jahr werden den kommunalen Waldflächen so bis zu 3000 Festmeter Holz entnommen. Geerntete Flächen müssen anschließend in einer bestimmten zeitlichen Frist (2 Jahre) wieder aufgeforstet werden.
Daneben kümmert sich das Team Forst aber auch um die Themen „Wald als Erholungsraum“ sowie „Naturschutz und Landschaftspflege“. Innerhalb des Gebietes „Wald als Erholungsraum“ werden unter anderem rund 350 Bänke und Sitzgelegenheiten, 20 Schutzhütten, zwei Waldlehrpfade und ca. 120 Kilometer Wald- und Forstwege unterhalten.
Unter den Bereich „Naturschutz und Landschaftspflege“ fällt die Unterhaltung von rund 145 Hektar sogenannter Ausgleichsflächen. Ausgleichsflächen werden immer dann geschaffen, wenn Flächen durch Versiegelung verloren gehen. Bebaute Flächen müssen im Verhältnis bis 1 zu 3 ausgeglichen werden. Das geschieht etwa durch Pflanzungen an Bebauungsrändern, die Anlage von Wallhecken und Biotopen oder offene, mit Gehölz umstellte Wiesenbereiche. Ausgleichsflächen haben dabei also nicht grundsätzlich „Waldcharakter“, sondern sind etwa – wie auch Naturschutzgebiete (kurz NSGs) – gezielt auf Vogel- bzw. Amphibienschutz ausgelegt.
Naturschutzgebiete gibt es in Mönchengladbach ebenfalls mehrere. Alle haben die Eigenart, dass es hier seltene, geschützte Pflanzen, Bäume und Tiere gibt. Was die Pflege derartiger Gebiete betrifft, stimmt sich der Bereich Forst eng mit Naturschutzorganisationen, wie etwa dem NABU und dem BUND, ab.
Jährlich gibt der Forstwirtschaftsplan Auskunft über die geplanten Maßnahmen im Bereich Forst. Er wird in verschiedenen Gremien (Planungs- und Bauausschuss, Umweltausschuss sowie Beirat der Unteren Landschaftsbehörde) vorgestellt. Untenstehend finden Sie den Forstwirtschaftsplan als Download:
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